Neben physischen Tonträgern und Downloads werden jetzt auch Streams für die Top 100 mitgezählt. Aber nur, wenn sie Premium sind.
Schau an: Streamen hat einen Wert. Und zwar einen, der gleichberechtigt neben dem Wert verkaufter physischer Tonträger und Downloads stehen sollte, findet der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) und zählt ab sofort Musikstreamings für die Ermittlung der Top 100-Charts mit. Berücksichtigung finden dabei alle Streamings, die mindestens 31 Sekunden betragen. Aber nur so genannte "Premium-Streamings", also nichtwerbefinanzierte bzw. solche, für die der Nutzer ein Abo bezahlt. Warum? Nur diese ließen sich "mit einem Preis für den Endverbraucher bemessen", ist die Erklärung. Heute um 17 Uhr werden die ersten Charts mit Streaming-Mitberechnung veröffentlicht. Mal sehen, ob die Hitwelt danach eine andere ist. Was sich seit Einführung der Charts in Deutschland sonst noch geändert hat, zeigt der Zeitstrahl oben.
[Mehr Infos hier.] [1]
[1]: http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/back/84/news/streaming-wird-teil-der-offiziellen-deutschen-charts/